pyhrnPriel-mountainbike

Allgemeine Geschäftsbedingungen

von
pyhrnPriel-mountainbike e.U.
A-4582 Spital/Pyhrn
Österreich

 

Stornoregelung | Teilnahmebedingungen - Haftungsausschluss 

›› Stornoregelung:

Fixe Buchung | Anmeldung

Spätestens 7 Tage vor der Veranstaltung muss die genaue Teilnehmerzahl verbindlich bekanntgegeben werden.

 

Storno | Rücktritt

°Bei Stornierungen innerhalb von 7 Tagen vor Veranstaltungstermin verrechnen wir 100% Stornogebühr
°Bei Nichtantritt, vorzeitigem Abbruch oder bei zu spätem Erscheinen des Kunden,
  aus welchen Gründen auch  immer, wird der Umfang der gebuchten Veranstaltung zu 100 % als Ersatz
  für die getroffenen Vorbereitungen, Aufwendungen,
  Personalkosten sowie Reservierungen in Rechnung gestellt.

 

Teilnehmer & Alkohol

Die Teilnahme von alkoholisierten Gästen ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Für Teilnehmer, die wegen Alkoholkonsum von der Veranstaltung ausgeschlossen werden müssen, wird 100 % Storno verrechnet.

 

›› Regenwetter, kein Grund zum Verzichten!

Unsere Gäste sind immer wieder froh, Ihre Veranstaltung auch bei Niederschlag zum vereinbarten Zeitpunkt durchgeführt zu haben, denn heute hat fast jeder eine entsprechende Outdoorkleidung.

Die Trainings werden auch bei Regen-Wetter abgehalten, da sich das hauseigene Fahrtechnik-AREAL unter einer Autobahnbrücke befindet und bei Regen wir uns im Trockenen aufhalten, so sind wir Wetter unabhängig.!

 

 

Teilnahmebedingungen

Haftungsausschluss

 

I. Geltung

(1) Diese Teilnahmebedingungen gelten für die Teilnahme an den vom Veranstalter eingerichteten 
Freizeitangeboten und regeln das zwischen den Teilnehmern/Obsorgeberechtigten und dem 
Veranstalter zustande kommende Rechtsverhältnis.

 

II. Allgemeine Teilnahmebedingungen

(1) Die Anlagen dürfen nur unter der Aufsicht des Veranstalters benützt werden. 
(2) Den Anweisungen des Veranstalters ist stets und unbedingt Folge zu leisten.
(3) Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren dürfen nur in Begleitung einer volljährigen Betreuungsperson die Anlagen benützen. Die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises kann vom Veranstalter 
verlangt werden. 
(4) Die Teilnahme ist nur mit geeigneter Ausrüstung/Kleidung gestattet.
(5) Die Benützung der Anlage hat vom Teilnehmer unter größtmöglicher Achtsamkeit sowie unter 
Schonung der Anlagen zu erfolgen.
(6) Im gesamten Areal sind das Rauchen, der Konsum von alkoholischen Getränken sowie das 
Hantieren mit offenem Feuer verboten.

 

III. Sicherheitseinschulung

(1) Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, vor der Teilnahme an einer Sicherheitseinschulung durch den 
Veranstalter teilzunehmen und bestätigt hiermit, dass über die Gefahrensituationen in 
Zusammenhang mit der Anlage vom Veranstalter informiert wurde.

 

IV. Anforderungen an die Teilnehmer/ Ausschlussgründe

 

Haftungsauschluss

°Da beim Mountainbiken Unfälle, Verletzungen und Schäden am Material nie ganz ausgeschlossen werden können, ist die Teilnahme an unseren Trainings und Touren auf eigene Gefahr.

°Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, zu prüfen, ob er die gesundheitlichen, körperlichen und fahrtechnischen Anforderungen des entsprechenden Programms erfüllt.

°Die Anforderungen der jeweiligen Tour sind auf unserer Homepage
www.pyhrnpriel-mountainbike.at oder auch auf 
www.singletrail-skala.de/  nach zu lesen.

°Die Teilnehmer haben den Anweisungen des Tourenleiters Folge zu leisten.

°Bei Zuwiderhandeln ist der Tourenleiter oder Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Tour oder dem Techniktraining auszuschließen. Eventuell anfallende Kosten  trägt der Teilnehmer selbst.

°Wir übernehmen keinerlei Haftung für Personenschäden und Schäden am Material, die während der Tour, dem Training und der Anreise hierzu entstehen.

°Wir empfehlen jedem Teilnehmer den Abschluss einer Unfallversicherung, die auch die Risikosportart Mountainbien abdeckt.

°Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren dürfen nur mit Unterschrift einer volljährigen Betreuungsperson  bei den Mountainbike Fahrtechniktrainings und Tourenguiding Teilnehmen. Die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises kann vom Veranstalter verlangt werden. 

°Im gesamten Fahrtechnik Areal sind das Rauchen sowie das Hantieren mit offenem Feuer verboten.
Die Teilnahme von alkoholisierten Gästen ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Für Teilnehmer, die wegen Alkoholkonsum von der Veranstaltung ausgeschlossen werden müssen, wird 100 % Storno verrechnet.

 

(1) Teilnehmer können vom Veranstalter aus wichtigem Grund nicht zugelassen bzw. vor Ort von der 
Teilnahme ausgeschlossen werden. Ein wichtiger Grund ist insbesondere:
a) die nicht entsprechende gesundheitliche bzw. körperliche Verfassung des Teilnehmers;
b) ein Verhalten des Teilnehmers, die/das den Teilnehmer und/oder andere Personen gefährdet;
c) die Missachtung der Anweisungen des Veranstalters bzw. der Sicherheitsbestimmungen;
d) die unzureichende Ausrüstung/Kleidung des Teilnehmers;
e) die Nichteinhaltung der Teilnahmebedingungen.

 

(2) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken der Teilnehmer. Es obliegt dem  Teilnehmer bzw. dem Erziehungsberechtigten / der Betreuungsperson, den Gesundheitszustand des Teilnehmers vorher zu überprüfen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko. 
(3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für von Teilnehmern verwahrte Gegenstände.
(4) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Betrieb aus sicherheitstechnischen Gründen und/oder aufgrund höherer Gewalt (zB Schlechtwetter, Feuer etc.) oder sonstiger unvorhergesehener Ereignisse abzusagen bzw. einzustellen. Sollte eine Veranstaltung aus vorgenannten Gründen nicht durchgeführt werden können, kann der Teilnehmer zwischen einem Ersatztermin oder einer kostenfreien Stornierung wählen. Es besteht jedoch kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr oder den Ersatz sonstiger Kosten.
(5) Spricht der Veranstalter den Ausschluss eines Teilnehmers gem. Pkt. 4. der Teilnahmebedingungen aus oder beendet ein Teilnehmer den Besuch vorzeitig auf eigenen Wunsch, hat dieser kein Recht auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.

 

VI. Sonstiges

(1) Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragsteile sind verpflichtet, anstelle der ganz oder teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine solche wirksame Bestimmung zu treffen, die dem ursprünglich angestrebten Zweck am nächsten kommt. 
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis ist das Bezirksgericht 
Steyr. Allfällige davon abweichende Konsumentengerichtsstände bleiben 
davon unberührt.
(3) Es kommt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen zur Anwendung.